
20. August 2013
Schienengüterverkehr in der Fläche
Zur Vernehmlassungsvorlage
Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche.
Grundsätzliches
Die Handelskammer beider Basel sieht in der Vorlage einen Schritt in die richtige Richtung. Im Sinne der Co-Modalität und vor allem in Anbetracht des konfliktbehafteten Verhältnisses von Strasse und Schiene, ist für uns die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts nötig.
Einen Konfliktpunkt, den wir in der Vorlage ausmachen konnten, besteht in der Diskrepanz zwischen den langfristig wirkenden Massnahmen und den kurzfristig umzusetzenden finanziellen Beschlüssen. Eine nahe Kontrolle und Begleitung dieses Prozesses ist von Nöten, um zu verhindern, dass der von dieser Vorlage versprochene Erfolg nicht torpediert wird. Hierzu schlagen wir eine Monitoring- und Berichtspflicht vor.
Angesichts der bisherigen Praxis sind das vorgeschlagene Netznutzungskonzept sowie die Netznutzungspläne nötig, um dem Schienengüterverkehr dessen berechtigte Ansprüche in der Trassenvergabe einzugestehen. Nichtsdestotrotz erachten wir den Trassenpreis als mindestens ebenbürtiges, wenn nicht effizienteres Instrument, dieses Ziel zu erreichen.
Fragenkatalog
Zielsetzungen
1. Sind Sie mit den Grundsätzen und Zielen der Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche einverstanden?
Ja, diese werden von der Handelskammer beider Basel begrüsst. Bei den Massnahmen sehen wir allerdings Ergänzungsbedarf.
Massnahmen
2. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Instrumenten zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche einverstanden?
Teilweise. Wir schlagen verschiedene Ergänzungen vor, welche Sie in der Antwort zu Frage 7 finden.
Ausserdem empfehlen wir zwecks Wirksamkeitsüberprüfung und Erfolgskontrolle ein Monitoring des GüTG. Dies in Verbindung mit einer Berichterstattung im Zweijahresrhythmus an das Parlament.
3. Erachten Sie Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne als geeignete Instrumente für eine Kapazitätssicherung zugunsten des Schienengüterverkehrs?
Ja. Allerdings sind diese nicht lediglich „geeignete“ sondern sogar vitale Instrumente. Dies mangels Möglichkeit der Trassensicherung aufgrund der geltenden Prioritätenordnung. Zusammen mit einer marktorientierten Trassenpreisgestaltung sind diese Elemente die bestimmenden Faktoren zur notwendigen Trassensicherung für den Güterverkehr auf der Schiene. Eine Abstimmung von NNK und NNP mit den Nachbarländern bzw. der EU ist wünschenswert.
4. Erachten Sie einen institutionalisierten Planungsprozess für die Erarbeitung eines Konzepts für die Entwicklung der bedeutenden Güterverkehrsanlagen und deren Abstimmung mit der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur als erforderlich und zielführend?
Grundsätzlich ja. Um aber Rechtsgleichheit zu schaffen ist es nötig, ein verkehrsträgerübergreifendes Gesamtkonzept zum Güterverkehr in der Schweiz zu erarbeiten. Zudem dürfen Freiverladeanlagen, die zunehmend die Rolle von KV-Terminals übernehmen, nicht ausserhalb dieses Planungsprozesses realisiert werden.
5. Eignen sich die vorgeschlagenen finanziellen Fördermassnahmen (Investitionsbeiträge an Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und private Anschlussgleise, LSVARückerstattung im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs, die Beteiligung des Bundes an Bestellungen der Kantone, Anschubfinanzierung, Übergangsfrist für bestehende Betriebsabgeltungen), um die Zielsetzungen der Vorlage zu erreichen?
Zu den Investitionsbeiträgen an Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und private Anschlussgleise:
Mit ersterem Teil sind wir einverstanden. In Sachen privater Anschlussgleise plädieren wir allerdings für die Beibehaltung der finanziellen Unterstützung. Darin sehen wir eine Präventionsmassnahme zur Verlagerung von Verkehren von der Schiene auf die Strasse. Eine Kostenübernahme für Anschlussweichen begrüssen wir ebenfalls.
Zur LSVA-Rückerstattung im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs:
Diese unterstützen wir klar, da damit einer Verlagerung von Verkehren von der Schiene auf die Strasse entgegengewirkt wird.
Zur Beteiligung des Bundes an Bestellungen der Kantone:
Die Stossrichtung für Schmalspurbahnen wird ohne Vorbehalt begrüsst. Im Bereich der Normalspurbahnen hingegen bestehen erhebliche Vorbehalte.
Zur Anschubfinanzierung:
Aufgrund der negativen Erfahrungen in der EU damit, wird diese von uns abgelehnt.
Zur Übergangsfrist für bestehende Betriebsabgeltungen:
Diese werden nur unter Vorbehalt des von uns vorgeschlagenen Monitorings befürwortet. Denn zur Verhinderung von Verkehrsverlusten ist eine sorgfältige Planung und strikte Umsetzung nötig.
6. Sind Sie mit der Befreiung der SBB von der Pflicht, Güterverkehr als Kernaufgabe zu betreiben, einverstanden?
Ja, denn dieser Schritt ist die logische Konsequenz der aus der Bahnreform entstandenen Befreiung der Pflicht eines Service public. Wir schlagen sogar vor, die SBB Cargo komplett nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben und als eigenständige Aktiengesellschaft dem Bund zu unterstellen.
7. Sehen Sie andere Instrumente und Massnahmen, die die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in der Fläche wirksam steigern könnten?
Ja.
Umorganisation der SBB (Cargo) entsprechend unseren Ausführungen zu Frage 6. Revision des Arbeitszeitgesetzes zwecks Anpassung der Vorschriften an diejenigen des Strassenverkehrs.
Revision der Sicherheitsvorschriften in Betrieb und Bau entsprechend den Erkenntnissen der jüngeren Vergangenheit und der getätigten Investitionen zur Vermeidung von Unfällen infolge menschlichen Versagens.
Vereinfachung der Baubewilligungs- und Zulassungsverfahren sowie der administrativen Verfahren insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr.
Ausbau der Infrastruktur, um längere und schwere Züge (750m) fahren zu können. Gleichzeitig Erhöhung der Kapazitäten für kurze und schnelle Güterzüge, die Güter auch auf kurzen Distanzen flexibel und getaktet befördern können.
Überarbeitung des Trassenpreissystems im Hinblick auf seine effiziente Nutzung und zur Beseitigung der Schlechterstellung des Güterverkehrs insbesondere betreffend Qualitätsfaktor, Gefahrgutzuschlag und Bepreisung der unterschiedlichen Bedürfnisse an den Ausbaustandard.
Auswirkungen
8. Sind Sie mit den im erläuternden Bericht beschriebenen Auswirkungen der Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche einverstanden?
Im Grossen und Ganzen ja. Allerdings machen wir hier nochmals auf die zeitlichen Aspekte der Vorlage aufmerksam. Betriebliche Massnahmen und finanzielle Massnahmen klaffen in der Wirksamkeitsfrist zu sehr auseinander. Ohne Korrekturmassnahmen und Monitoring droht eine Benachteiligung des Schienengüterverkehrs, aus welcher schlussendlich Verluste und/oder Rückverlagerungen auf die Strasse resultieren werden.
9. Sehen Sie neben den im erläuternden Bericht beschriebenen Auswirkungen (auf den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die Volkswirtschaft etc.) weitere erwähnenswerte Auswirkungen?
Nein.
Rechtsanpassungen
10. Unterstützen Sie die vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen?
Teilweise. Unter Berücksichtigung unserer oben erwähnten Überlegungen sehen wir die gesetzlichen Grundlagen allerdings gegeben, um der Bedeutung und Anforderungen des Güterverkehrs auf der Schiene gerecht zu werden. Die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Anschlussgleise können wir nicht unterstützen.
Weitere Bemerkungen
11. Welche weiteren Bemerkungen haben Sie zur Vernehmlassungsvorlage?
Keine.
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Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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